Steuern
Wenn Sie
in Spanien eine Immobilie erwerben oder Einkommen erzielen,
egal ob Sie in Spanien ansässig sind oder nicht, bekommen Sie
es mit den spanischen Steuerbehörden zu tun. Steuern werden
von drei Regierungsebenen erhoben:
1. von der Bundesregierung
(Ministerio de Economia y Hacienda),
2. von den
Provinzen,
3. von den
Gemeinden.
Es macht einen Unterschied (z.B.
bei den Steuern und Darlehen), ob Sie die Absicht haben
ständig in Spanien zu leben oder ob Sie ein Ferienhaus kaufen.
Allgemein heißt es, dass man Einwohner Spaniens ist, wenn man
eine Aufenthaltserlaubnis hat. Wenn Sie keine
Aufenthaltserlaubnis haben, sich aber mehr als 183 Tage im
Kalenderjahr in Spanien aufhalten, gelten Sie im
steuerrechtlichen Sinne als Einwohner Spaniens.
Als
Käufer und Besitzer einer Immobilie in Spanien können Sie
außerdem mit folgenden Steuern belegt werden:
1.
Vermögenssteuer (Impuesto
sobre el patrimonio). Steuererklärungen
müssen sowohl von in Spanien Ansässigen (Gesamtvermögen) als
auch von Ausländern (Vermögen in Spanien) abgegeben werden. Es
muss sowohl der eingetragene Wert der Immobilie als auch das
durchschnittliche Bankguthaben, Lebensversicherungen, Aktien
und sonstige Wertpapiere und der Wert von Luxusautos oder
Yachten angeben werden. Für Hauseinrichtungsgegenstände gibt
es eine Pauschale.
2. Mehrwertsteuer (IVA). Diese
Steuer wird auf den Kauf oder Bau einer Immobilie erhoben,
wenn Sie das Haus von jemandem kaufen, der berufsmäßig mit
Immobilien handelt oder von jemandem der das Haus auf
Provisionsbasis von einem Erschließungs- oder Bauunternehmen
bauen lässt. Je nach Situation beträgt diese Steuer 7% oder
16%.
3.
Transfersteuer (ITP: Impuesto de Tranmisiones Patrimoniales).
Diese Steuer in Höhe von 6% wird erhoben, wenn Sie das Haus von
einer Privatperson kaufen.
4. Immobiliensteuer: Der
Eingangssteuersatz beträgt 0,4% des eingetragenen Wertes für
eine „finca urbana“ (ein Haus in einem Stadtgebiet) und 0,3%
für eine „finca rustica“ (ein Haus auf dem Land). Die
örtlichen Behörden haben das Recht diese Prozentsätze in
bestimmten Grenzen zu erhöhen.
5.
Plusvalia. Diese
Steuer wird auf die Wertsteigerung des Grund und Bodens, auf
dem gebaut wurde, erhoben (nicht jedoch auf die Gebäude). Sie
wird immer dann von den örtlichen Behörden festgesetzt, wenn
eine Immobilie den Besitzer wechselt. Grundsätzlich wird diese
Steuer vom Verkäufer getragen, wenn nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wird. Es ist wichtig, eine bindende
Vereinbarung hinsichtlich der Bezahlung dieser Steuer zu treffen.
6.Kapitalertragssteuer. Wenn die Immobilie verkauft wird, muss diese Steuer für die
Wertsteigerung der Immobilie gezahlt werden. Bestimmte
Positionen können abgezogen werden, wie z.B. IVA, ITP, 75%
Plusvalia, Anwaltsgebühren und Renovierungskosten (aber nur,
wenn eine „declation de obra nueva” vorliegt). Diese Steuer
wird ständig angepasst, Sie sollten sie daher im Auge
behalten.
7.
Bausteuer
(Impuesto sobre Construcciones, Instalaciones y Obras).
Diese
Gemeindesteuer wird auf alle Bauarbeiten erhoben, für die eine
Baugenehmigung beantragt wurde. Der Eingangssteuersatz beträgt
2%, er kann jedoch abhängig von der Anzahl der Einwohner der
Gemeinde auch höher liegen. Der Prozentsatz wird über die
tatsächlichen Baukosten berechnet und muss von demjenigen
entrichtet werden, der die Baugenehmigung beantragt hat.
8. 'Obra
Nueva'-Erklärung. Wenn ein neues Gebäude nach der
Fertigstellung übergeben wird, muss es registriert werden. Für
das neu gebaute Haus ist ein notarieller Vertrag vorbereitet
(escritura), und damit wird es im Grundbuch eingetragen. Die
Steuer beträgt 0,5% des eingetragenen Wertes der
Immobilie.
9.Einkommensteuer (Impuesto sobre la renta de las personas
fisicas).
Wenn
Sie als Einwohner Spaniens im steuerrechtlichen Sinn gelten,
fallen Sie unter die spanischen Einkommensteuergesetze. Sie
gelten als Einwohner im steuerrechtlichen Sinn, wenn: (1) Sie
in einem bestimmten Jahr mindestens 183 Tage körperlich in
Spanien anwesend waren (wenn Sie dies bestreiten, müssen Sie
beweisen können, dass Sie mindestens 183 Tage in dem
betreffenden Jahr in einem anderen Land gelebt haben); (2) Ihr
Ehegatte oder Ihre Kinder, welche finanziell von Ihnen
abhängig sind, wohnen in Spanien; (3) der Mittelpunkt Ihres
Lebens befindet sich in Spanien.
10. Gemeindesteuern
(Tasas): Diese örtlichen Abgaben sind von Gemeinde zu
Gemeinde unterschiedlich. Sie werden für die Erteilung von
Genehmigungen, für Beratung, Abfallentsorgung, Entwässerung
usw. erhoben. Die örtlichen Behörden können ebenfalls für
Dienstleistungen die auf Verlangen erbracht werden, Gebühren
erheben (Precios Publicos), beispielsweise für die Abholung
von Sperrmüll, für die Erteilung einer Parkerlaubnis oder für
die Reinigung von Privatwegen. Außerdem kann die
Wertsteigerung einer Immobilie infolge einer Verbesserung der
Infrastruktur mit einer zusätzlichen Steuer belegt werden
(Contribuciosnes
Especiales).